„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Mit diesen beiden Sätzen beginnt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, und gibt im Folgenden vor, welche für alle Menschen gültigen Grundrechte damit gemeint sind. Das Grundgesetz orientiert sich dabei an „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen. In dieser werden durch 30 Artikel Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte, justizielle Rechte sowie ökonomische und soziokulturelle Rechte aufgeführt und festgehalten mit dem in der Präambel genannten Ziel „einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen“.
Auslöser für die am 10. Dezember 1948 verkündete Erklärung war der weltweite Schrecken in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, mit seinen Verfolgungen, Kriegen und speziell dem NS-Terror. Heute haben fast alle Staaten das internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert und dennoch verletzen nicht wenige sie immer wieder. Seit diesem Datum wird der Internationale Tag der Menschenrechte am 10. Dezember begangen, um sich dessen gewahr zu werden, dass Menschenrechte nicht selbstverständlich sind und unablässig gefördert und verteidigt werden müssen. Denn auch in Deutschland bedrohen noch heute Intoleranz, Rassismus, Gewalt, Terror und Extremismus das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft.
Deshalb setzt sich das Demokratiezentrum Rheinland-Pfalz, im Auftrag des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landes Rheinland-Pfalz, mit vollem Engagement und seiner ganzen Expertise ein, um auf der Basis von Menschenrechten Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.