Die nachfolgenden Daten geben einen groben Überblick zu den anstehenden Terminen:
Die lokalen Partnerschaften für Demokratie und die Landes-Demokratiezentren werden zum 1. August 2019 zur Antragstellung aufgefordert. Die Frist zur postalischen Antragseinreichung ist hierbei der 4. Oktober 2019. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Partnerschaften für Demokratie zum Beginn der zweiten Förderperiode von „Demokratie leben!“ ab dem 1. Januar 2020 starten können und auch die Förderung der Landes-Demokratiezentren ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.
Weiterhin ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für neue Kompetenzzentren und -netzwerke auf Bundesebene geplant. Dieses wird vom 3. Juni 2019 bis 12. Juli 2019 stattfinden. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens schließt sich das Antragsverfahren ab dem 4. Oktober 2019 an.
Außerdem ist die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren für neue Modellprojekte in den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“ (27. Mai - 5. Juli 2019), „Vielfaltgestaltung“ (27. Mai - 5. Juli 2019) und „Extremismusprävention“ (3. Juni - 12. Juli 2019) geplant. Nach Abschluss der Interessenbekundungsverfahren schließt sich das Antragsverfahren an. Dies wird für die Handlungsfelder „Demokratieförderung“ und „Vielfaltgestaltung“ vom 13. September 2019 bis zum 1. November 2019 andauern. Für das Handlungsfeld „Extremismusprävention“ ist das Antragsverfahren vom 20. September 2019 bis zum 8. November 2019 vorgesehen. Nähere Informationen werden im Vorfeld der Interessenbekundungsverfahren den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen sein.