Denn auch nach über 70 Jahren legt das Grundgesetz die Rechte und Pflichten für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland fest. Auch wenn darin enthaltenen Artikel immer wieder dem aktuellen Zeitgeist angepasst wurden, sind insbesondere Artikel 1 bis 20 unabänderlich.
Über viele Jahrzehnte sprach man häufig über die sogenannten „Väter des Grundgesetzes“. Aber auch vier Frauen haben am Grundgesetz mitgearbeitet: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie haben sich vor allem für die Verankerung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz in Artikel 3 eingesetzt. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt, heißt es dort. Ein Satz der aktueller nicht sein könnte. Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch rund 18 Prozent weniger als Männer und sind in politischen Parlamenten, wie schon 1949, prozentual deutlich weniger vertreten wie Männer. So sitzen im Bundestag aktuell 258 Frauen, was einem Anteil von 35 Prozent entspricht.
Umfassende allgemeine Infos über das Grundgesetz finden Sie auch bei der Bundeszentrale für Politische Bildung unter: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/236616/das-grundgesetz-die-grundrechte/. Hier finden Sie auch Materialien z.B. für den Schulunterricht.
Kennen Sie schon das Projekt „70 Jahre Grundgesetz“? 2019 wurde zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes dieses Projekt durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz initiiert und berichtet aus der Perspektive des fiktiven Stenografen Karl von der Entstehung des Grundgesetzes 1948 bis 1949.