Mobile Beratung für Betroffene rechter, rassistischer, muslimfeindlicher und antisemitischer Gewalt in Rheinland-Pfalz - m*power
Beleidigungen, Gewalttätigkeiten, Pöbeleien, Verleumdung oder auch wirtschaftliche Schädigungen: Leider werden auch in Rheinland-Pfalz immer wieder Bürgerinnen und Bürger Ziele von Übergriffen mit rechtsextremem, also fremdenfeindlichem, rassistischem und/oder antisemitischem, Hintergrund.
Mit Förderung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist 2017 von der Landeskoordinierungsstelle „Demokratie leben!“ (LKS DL) das Angebot der Beratung für Betroffene rechter, rassistischer, islamfeindlicher und antisemitischer Gewalt in Rheinland-Pfalz ausgebaut worden.
Ein Schwerpunkt der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit im Rahmen des Bundesprogramms ist die Betroffenenberatung. Um das Angebot in diesem Bereich zu erweitern, wurde im Mai 2017 diese Aufgabe bei einem freien Träger angesiedelt, der eng mit der LKS DL in der Abteilung Landesjugendamt und dem Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus zusammenarbeitet.
Die Betroffenenberatung wurde personell und inhaltlich ausgebaut, so dass am 19. Oktober die Mobile Beratungsstelle m*power, unter anderem im Beisein der Staatssekretärin im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Dr. Christiane Rohleder und des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek feierlich eröffnet werden konnte.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von m*power arbeiten aufsuchend im gesamten Bundesland und verfolgen somit einen niederschwelligen Ansatz im Bereich der von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Betroffener in Rheinland-Pfalz.
Die „Betroffenenberatung Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz“ möchte umfassend unterstützen. Die Beratung umfasst sowohl Informationen als auch psychosoziale Gespräche, in denen die Betroffenen die Möglichkeit haben, das Erlebte und die damit verbundenen Gefühle, wie z.B. Ängste, Wut oder Hilflosigkeit zu artikulieren.
Auch die Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen, zur Gerichtsverhandlung oder zu ärztlichen Untersuchungen gehört dazu. Darüber hinaus ist es in Einzelfällen möglich, Trauma-Experten oder Anwälte hinzuziehen bzw. an diese weiterzuvermitteln. Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich und ist auf Wunsch anonym. Sie ist parteilich. Das bedeutet, dass ausschließlich die Bedürfnisse des oder der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.