Rheinland-pfälzisches Beratungsangebot für Betroffene rechtsextrem motivierter Übergriffe
Beleidigungen, Gewalttätigkeiten, Pöbeleien, Verleumdung oder auch wirtschaftliche Schädigungen: Leider werden auch in Rheinland-Pfalz immer wieder Bürgerinnen und Bürger Ziele von Übergriffen mit rechtsextremem, also fremdenfeindlichem, rassistischem und/oder antisemitischem, Hintergrund.
Gewalt kann Menschen in ihrer Identität erschüttern, ist nicht selten traumatisierend und hat auch Wirkung auf das Umfeld der Betroffenen. Unter Gewalt fällt, was von den Betroffenen als gewalttätig empfunden wird.
Die mobile Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Rheinland-Pfalz (m*power) möchte Betroffene umfassend unterstützen. Die Beratung umfasst sowohl Informationen als auch psychosoziale Gespräche, in denen die Betroffenen die Möglichkeit haben, das Erlebte und die damit verbundenen Gefühle, wie z.B. Ängste, Wut oder Hilflosigkeit zu artikulieren und sich darüber auszutauschen.
Auch die Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen, zur Gerichtsverhandlung oder zu ärztlichen Untersuchungen gehört dazu. Darüber hinaus ist es in Einzelfällen möglich, Trauma-Experten oder Anwälte hinzuziehen bzw. an diese weiterzuvermitteln.
Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich und ist auf Wunsch anonym. Sie ist parteilich. Das bedeutet, dass ausschließlich die Bedürfnisse des oder der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.
Eine erstattete Strafanzeige ist keine Voraussetzung für die Beratung. Auch Angehörige und andere Personen aus dem sozialen Umfeld sowie Tatzeugen können sich von dem eingerichteten Angebot unterstützen lassen.
Zusätzlich existiert in Rheinland-Pfalz die „Angehörigenberatung bei demokratiefeindlichen Einstellunge”, die Eltern und Angehörige unterstützt und berät, deren Angehörige sich an rechtsextremer Ideologie orientieren und in den Einflussbereich rechtsextremistischer Gruppierungen geraten sind. Aber auch wenn unsicher ist, in wie weit das Kind in die rechtsextreme Szene verstrickt ist, können sich Eltern und auch Angehörige an die „Angehörigenberatung” wenden.